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Amtliche Bekanntmachung des Christlichen Friedhofsverbands Wuppertal – Einzug Grabstätten

Der Christliche Friedhofsverband Wuppertal veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Wuppertal - Stadtbote - am 03.11.2023 eine Amtliche Bekanntmachung für die Friedhöfe des Friedhofsverbands, der man entnehmen kann:

  • Abgelaufene und ungepflegte Wahlgrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Heckinghauser Straße., Bartholomäusstraße, Hugostraße, Friedhofstraße, Schellenbeck, Unterbarmen, Kohlenstraße, Bracken, Hauptstraße Ev., Solinger Straße, Kirchhofstraße I (42), Ehrenhainstraße, Lüttringhauser Straße, Hainstraße, Krummacher Straße, ref. Hochstraße, luth. Hochstraße, sowie Uellendahl, Am Zuckerloch, Hauptstraße. Kath. und Garterlaie., die nach dem 31. Oktober 2024, bzw. 30. Juni 2024 bei ungepflegten Gräbern, eingezogen und abgeräumt werden, weil die Nutzungsberechtigten / Angehörigen nicht zu ermitteln sind oder diese nicht auf Anschreiben reagiert haben.
  • Reihengrabstätten auf den Friedhöfen Norrenberg, Hugostr., Schellenbeck, Unterbarmen, Braken, Solinger Str., Kirchhofstr. 42 und 72, Ehrenhainstr., Hainstr., Hochstr. Luth., sowie Gräfrather Str. und Uellendahl, deren gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen bis zum 31. Dezember 2024 ablaufen und die danach abgeräumt werden.

Ab dem 13. März 2024 hängt diese Bekanntmachung noch im Schaukasten des Friedhofs Unterbarmen, Am Unterbarmer Friedhof 16, 42285 Wuppertal komplett aus sowie einzeln auf den jeweiligen Friedhöfen.

Die einzelnen Dateien finden Sie hier zum Download sowie unter dem jeweiligten Friedhof auf dieser Website.

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